Herzlich willkommen bei Rechtsanwältin Breuer in Frankfurt am Main. Auf unserer Kanzlei-Website „Recht & Information“ bieten wir Ihnen fundierte juristische Insights zu den Kernbereichen unserer Tätigkeit: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Wenn es um das Mietrecht geht, stehen Mieter und Vermieter oft vor komplexen juristischen Fragen, sei es beim Abschluss eines Mietvertrages, der Höhe der Kaution oder der genauen Auslegung eines Zeitmietvertrages. Als spezialisierte Rechtsanwältin in Frankfurt/Main (ffm) unterstützen wir Sie verlässlich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und klären Sie über aktuelle Entwicklungen wie den neuen Bußgeldkatalog oder Kündigungen im Arbeitsrecht auf. In unseren Beiträgen und Kategorien finden Sie rechtliche Orientierung, damit Sie in jeder Lage bestens beraten sind.
Wie entsteht ein Mietvertrag?
Mietverträge binden Vermieter und Mieter rechtlich fest. Zustande kommen sie, wenn das Angebot zum Abschluss akzeptiert wird und dabei auf die Schriftform geachtet wird (§ 550 Abs. 1 BGB), sofern die Laufzeit länger als ein Jahr dauert. Ohne diese Schriftform ist der Vertrag gefährdet, da dies schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Pflichten des Vermieters
Ist der Vertrag wirksam, obliegt dem Vermieter die Pflicht, die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch überzugeben. Er muss den Zustand der Mietsache während der gesamten Mietzeit behalten und trägt alle darauf ruhenden Lasten. Zudem muss er die Räume so überlassen, wie sie für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet sind.
Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Miete pünktlich zu zahlen und die Wohnung mit der üblichen Sorgfalt zu nutzen. Er haftet für Schäden, die durch sein Verschulden am Objekt entstehen, und muss diese umgehend dem Eigentümer zur Kenntnis bringen oder beheben.
Zeitmietverträge: Laufzeiten rechtssicher gestalten
Neben unverbindlichen Verträgen existieren solche mit fester Dauer. Die Mietrechtsreform erlaubt nur noch drei Befristungsgründe; ohne diese ist eine Befristung unwirksam, und das Mietverhältnis wandelt sich automatisch in eine Dauerform um.
Die drei gesetzlichen Befristungsgründe
Ein Zeitmietvertrag ist nur gültig, wenn einer der folgenden Gründe im Vertrag genannt wird:
- Eigennutzung: Die Räume sollen nach Ende der Mietzeit vom Vermieter selbst oder von Familienmitgliedern oder Personen des eigenen Haushalts genutzt werden.
- Umbau oder Instandsetzung: Bauliche Maßnahmen oder wesentliche Umgestaltungen der Räume stehen an, die durch eine Fortsetzung der Miete behindert würden.
- Werkswohnung: Die Räume sollen an eine Person vermietet werden, die zu einer Dienstleistung verpflichtet ist, was typischerweise bei einer Werkswohnung der Fall ist.
Kündigungsmöglichkeiten bei Zeitverträgen
Bei reinen Zeitmietverträgen ist eine ordentliche Kündigung vor dem vereinbarten Ende gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Auflösung ist daher nur unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich möglich, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.
Beratung bei Vertragsfragen in Frankfurt
Sollten Sie als Vermieter Zweifel an der Formulierung oder als Mieter Konkurrenz zur Rechtmäßigkeit haben – Rechtsanwältin Breuer überprüft Ihre Dokumente in Frankfurt/Main und steht Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Makler beim Abschluss: Welche Rolle spielen sie?
Häufig wirkt bei Abschluss eines Mietvertrages ein Immobilienmakler als Vermittler mit. Dieser übernimmt oft die Wohnungsbesichtigungen, die Bonitätsprüfung des Mieters und die Vorbereitung der Vertragsunterlagen. Die Kosten für die Maklerprovision werden heute in den meisten Fällen vom Mieter getragen, sofern der Makler im Auftrag des Vermieters tätig wurde und der Mieter die Wohnung erfolgreich angemietet hat. Hierbei gilt es, die Bestimmungen des sogenannten Bestellerprinzips im Wohnraummietrecht genau zu beachten.
Die Kaution: Sicherung für den Vermieter, Rechte für den Mieter
Eine Pflicht zur Zahlung einer Mietkaution kann sich ausschließlich aus dem Mietvertrag selbst ergeben. Sollte im Vertrag ausdrücklich nichts zur Kaution vereinbart sein, kann vom Mieter auch nachträglich keine solche Sicherheitsleistung verlangt werden. Die Kaution dient dem Vermieter als Absicherung für eventuelle Mietschulden oder Schäden bei der Rückgabe der Wohnung.
Ratenzahlung der Kaution
Dem Mieter steht die Möglichkeit zu, die Kautionssumme in drei gleiche Raten zu zahlen. Man zahlt meist die erste Rate mit der ersten Monatsmiete und die restlichen Raten in den Folgemonaten.
Keine Kündigung bei fehlender Kaution
Wichtig zu wissen: Eine Nichtzahlung berechtigt den Vermieter in der Regel nicht zur fristlosen Kündigung. Wir greifen in diesem Fall ein und klären die rechtlichen Schritte für Sie auf.
Expertise im Mietrecht durch RAin Breuer in Frankfurt am Main
Mietrechtliche Auseinandersetzungen können schnell emotional und finanziell belastend werden. Ob es um die formelle Wirksamkeit Ihres Mietvertrages, die korrekte Abwicklung der Kaution oder Streitigkeiten um die Kündigung geht – wir laden Sie ein, die weiteren Beiträge und Kategorien wie Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht auf unserer Seite zu erkunden. Bei konkretem Handlungsbedarf kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Weitere Informationen zum Impressum, zu den zuständigen Ansprechpartnern wie Michael Lang, Kreuznacher Str. 10, 14197 Berlin, sowie detaillierte Angaben zum Datenschutz finden Sie jederzeit in den entsprechenden Menüpunkten unserer Website.

